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Einreisebestimmungen & Zollbestimmungen für Chile

Die Einreise nach Chile: Pass & Visum

Bei der Einreise nach Chile ist ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten erforderlich. Kinder müssen im Pass der Eltern vermerkt sein, oder einen eigenen Kinderpass mitführen. In Chile erhält man als Tourist eine so genannte Tarjeta de Turismo (Touristenkarte), die einem bei der Einreise kostenlos ausgestellt wird und eine Gültigkeit von 90 Tagen hat. Es ist sehr wichtig, auf diese Karte gut aufzupassen, da man sie bei der Ausreise wieder abgeben muss. Im Falle des Verlustes muss man sich bei der Polizei eine neue ausstellen lassen.

Gegen eine Gebühr von 100 US-Dollar lässt sich das Touristenvisum noch mal um 90 Tage verlängern. Dies kann man beim "Departamento de Extranjería" in Santiago de Chile oder bei den jeweiligen Provinzverwaltungen "Gobernación Provincial" erledigen.

Es ist jedoch auch möglich, kurz in eines der Nachbarländer auszureisen und sich bei der erneuten Einreise eine neue "Tarjeta de Turismo" ausstellen zu lassen. Ob diese Variante kostengünstiger ist, kann individuell verschieden sein, je nachdem, wo man sich gerade aufhält.

Die hier dargestellten Einreisebestimmungen wurden sorgfältig recherchiert. Es kann aber keine endgültige Garantie für ihre aktuelle Richtigkeit gegeben werden, da die Verordnungen Veränderungen unterliegen können. Die genauen aktuellen Einreisebestimmungen können nur bei den offiziellen Vertretungen Chiles erfragt werden. Detaillierte deutschsprachige Einreiseinformationen sind auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zu finden.

Der Zoll - Zollbestimmungen für Chile

Vor der Einreise nach Chile ist eine Zollerklärung (auf Spanisch oder Englisch) auszufüllen. Zollfrei können folgende Mengen an Tabak- und Alkoholwaren eingeführt werden:

  • 400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500g Tabak
  • 2,5 Liter alkoholhaltiger Getränke oder Parfums

Dinge des persönlichen Bedarfs sind ebenfalls zollfrei. Dazu zählen auch Elektronikartikel wie Laptops oder Kameras. Kommerzielle Neuwaren müssen ab einem Wert von 500 US-Dollar verzollt werden, nicht-kommerzielle ab 1500 US-Dollar. Nicht eingeführt werden dürfen: Pflanzen, frische Lebensmittel, Drogen, Waffen & pornographisches Material. Auf keinen Fall darf man frische Lebensmittel einführen. Dies gilt insbesondere für Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren. Das Gepäck wird an Kontrollstationen nach diesen Dingen durchsucht. Eventuelle Funde werden konfisziert und vernichtet. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor Krankheitserregern, vor allem vor solchen, die die Landwirtschaft gefährden können.

Insbesondere bei der Einfuhr oder auch beim Besitz von Drogen im Land selbst werden hohe Strafen verhängt. Strenge Kontrollen nach Drogen gibt es vor allem an den Grenzen zu den Nachbarländern. Man sollte auch aus diesem Grund möglichst keine nicht bekannten Gegenstände für andere Personen einführen.

An einigen Zollstationen wird das Gepäck durchleuchtet, weshalb man Filme besser bei sich haben sollte, um deren Beschädigung zu verhindern. Für die Einfuhr von Devisen nach Chile gibt es keine Beschränkungen. Mitgeführte Geldmengen über 12.000 US-Dollar müssen aber dem Zoll gemeldet werden.

Die hier dargestellten Zollbestimmungen wurden sorgfältig recherchiert. Es kann aber keine endgültige Garantie für ihre Aktualität und Vollständigkeit gegeben werden, da die Bestimmungen Veränderungen unterliegen können. Die genauen aktuellen Zollbestimmungen können nur bei den offiziellen Vertretungen Chiles erfragt werden. Auf der Seite www.aduana.cl bekommt man detaillierte Zollinformationen auf Spanisch und Englisch.

Einreise & Zoll für Chile im Überblick

  • mit Reisepass natürlich
  • man erhält Touristenvisum für 90 Tage
  • danach Verlängern oder kurz Ausreisen (klappt bis zu 3mal ohne Probleme)
  • Zollerklärung (im Flugzeug oder Bus) vor der Einreise
  • Zollfrei: Dinge des persönlichen Bedarfs
  • keine Lebensmittel (Obst!) einführen